Mit Präventionskonzept und Tracing zum Mannschaftsspiel ab 01. Juli

Ab 01. Juli ist Mannschaftsspiel wieder erlaubt, aber nur bei Erstellung eines Präventionskonzeptes und von genauem Tracing. Das Präventionskonzept haben wir erarbeitet, angelehnt an die Vorgaben des zuständigen Ministeriums BMKOES[1], des Schutzkonzeptes des ÖFBV, Anregungen des ÖLV (Österr, Leichtathletik Verbandes) [2], einer Vorlage für ein Präventionskonzeptes der Sportunion[3], Anregungen des Eishockeyverbandes[4], Informationen aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes RIS[5] und einem Expertenpaper[6].

Wir bitten alle SpielerInnen, die an den künftigen Trainings teilnehmen wollen, das Präventionskonzept zu lesen und sich daran zu halten und alle TrainerInnen das auch einzuhalten.


[1] Vgl. https://www.bmkoes.gv.at/Themen/Corona/H%C3%A4ufig-gestellte-Fragen-Sport-Veranstaltungen.html

[2] Vgl. https://www.oelv.at/de/newsshow-covid-19-lockerungsverordnung-macht-per-2.-juli-wieder-alles-moeglich

[3] Vgl. https://sportunion.at/ooe/corona-virus/

[4] Vgl. https://www.hockey.at/beitrag/neue-covid-19-regeln.html

[5] Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für COVID-19-Lockerungsverordnung, Fassung vom 03.07.2020: Limk:

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011162&FassungVom=2020-07-03

[6] Vgl.: file:///C:/Users/PETERE~1/AppData/Local/Temp/DtschZSportmed_PositionStand_Niess_German_Return_to_Sports_in_Coronavirus_Pandemic__SARS-CoV-2_COVID-19__2020-5.pdf


Hier das Konzept im Detail:

COVID-19-Präventionskonzept Hot Shots Innsbruck zur Minimierung des Infektionsrisikos, Stand 04.07.2020

 

Grundsätzlich dürfen seit 1.Juli alle Sportarten indoor wie outdoor ohne Mindestabstand ausgeübt werden.

Wenn es bei Sportarten bei sportartspezifischer Ausübung zu Körperkontakt kommt – das ist bei den meisten Formen von Mannschafts- und Kampfsportarten der Fall – ist vom Verein oder vom Betreiber/von der Betreiberin der Sportstätte ein COVID-19-Präventionskonzept  auszuarbeiten bzw. umzusetzen.[1]

 

Nach dem Schutzkonzept haben wir jetzt also ein Präventionskonzept erarbeitet, angelehnt an die Vorgaben des zuständigen Ministeriums BMKOES[2], des Schutzkonzeptes des ÖFBV, Anregungen des ÖLV (Österr, Leichtathletik Verbandes) [3], einer Vorlage für ein Präventionskonzeptes der Sportunion[4], Anregungen des Eishockeyverbandes[5], Informationen aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes RIS[6] und einem Expertenpaper[7].

 

Abstand halten und Vorsichtsmaßnahmen in allen organisatorischen Bereichen sind aber nach wie vor angebracht. [8]

Jede Spielerin / jeder Spieler nimmt auf eigene Gefahr am Trainingsbetrieb teil und ist sich den Risiken einer erhöhten Übertragbarkeit des Virus durch die Sportausübung bewusst.

 

Bei Kindern und Jugendlichen haben die Erziehungsberechtigten das Risiko abzuwägen und über die Teilnahme ihrer Tochter / ihres Sohnes zu entscheiden.

 

Die Letztverantwortung für das Präventionskonzept des Vereins und dessen Einhaltung liegt immer beim Vereinsvorstand und den TrainerInnen.

 

Der Trainer hat die Einhaltung der Vorgaben im Rahmen des Trainings zu überwachen und Sportler, die sich nicht konform verhalten, vom Trainingsbetrieb auszuschließen.

 

Wichtig: Alle Beteiligten verhalten sich jederzeit solidarisch und stellen mit hoher Selbstverantwortung die Einhaltung des Präventionskonzeptes sicher und halten sich an alle Maßnahmen sowie an die Vorgaben der Behörden


 

1.    Verhaltensregeln von SportlerInnen, BetreuerInnen und TrainerInnen[9]

 

·         Ab 1. Juli muss bei der Sportausübung kein Sicherheitsabstand mehr eingehalten werden. Damit werden Mannschaftssportarten wieder in vollem Umfang möglich. Vor und nach dem Sport gilt weiterhin die Grundregel: Halten Sie mindestens einen Meter Abstand zu anderen Personen.[10] Also in Kürze: Generell ist beim Aufenthalt ein Meter Abstand zu halten. Bei der Sportausübung muss kein Mindestabstand eingehalten werden.[11]

 

·         Gruppenzusammensetzungen:

o    Bis 31. Juli dürfen an einer Veranstaltung ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze - dazu zählen auch Trainings - maximal 100 Personen teilnehmen, ab 1. August maximal 200 Personen.[12]

o    gleiche Guppenzusammensetzung

o    überschaubare Gruppengröße

o    Anmeldesystem

o    dokumentierte Teilnahme

 

·         Die Zusammensetzung der Gruppen ist schriftlich festzuhalten[13].

·         Die TrainerInnen/ Coaches der Gruppe sind fix den jeweiligen Gruppen zuzuteilen[14].

 

·         Zu außenstehenden Personen/ Personal bzw. zwischen den Gruppen (gilt für TeilnehmerInnen und BetreuerInnen) muss der Mindestabstand von 1 Meter eingehalten werden. Auch bei TrainerInnen/ Coaches-Besprechungen ist diese Regelung einzuhalten[15].

 

·         Besonderer Schutz von Risikogruppen

o    Personen, die Symptome aufweisen oder sich krank fühlen, dürfen am Sportbetrieb nicht teilnehmen.

o    Kinder und unmündige Minderjährige (unter 14 Jahre) sind in der Regel während des Aufenthaltes auf der Sportstätte von einer volljährigen Person (ab 18 Jahre) zu beaufsichtigen.

o    Bei der Nichteinhaltung der Maßnahmen können Sportstättenbetreiber einen Platzverweis aussprechen.

o    Auf Angehörige von Risikogruppen (z.B. Vorerkrankungen wie Diabetes oder Immunsuppression) ist besondere Rücksicht zu nehmen (z.B. durch Individualtraining).

 

·         Anreise, Ankunft und Abreise zum und vom Trainingsort (Verkehrsbeschränkungen)

o    Die Anreise von allen Teammitgliedern zum Trainingsort erfolgt individuell mit dem Auto, Fahrrad, zu Fuß,…. Auf den öffentlichen Verkehr/ Fahrgemeinschaften ist, wenn immer möglich, zu verzichten.

o    Bei der Bildung von Fahrgemeinschaften von Personen, die nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben, dürfen pro Sitzreihe einschließlich dem/der LenkerIn nur zwei Personen befördert werden.

o    Öffentliche Verkehrsmittel[16]

Im Massenbeförderungsmittel ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten und eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen. Ist auf Grund der Anzahl der Fahrgäste sowie beim Ein- und Aussteigen die Einhaltung des Abstands von mindestens einem Meter nicht möglich, kann davon ausnahmsweise abgewichen werden. Im §11/3 COVID-19-LV ist die Ausnahme von der Pflicht, eine mechanische NMS-Vorrichtung zu tragen, geregelt: sie betrifft: Kinder, also Menschen bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres und Menschen, denen das Tragen der Vorrichtung aus gesundheitlichen Gründen nicht zumutbar ist (Nachweis: ärztliches Attest). Sofern jedoch auf diese Ausnahme hingewiesen wird, sollte auch erwähnt werden, dass diese Bestimmung in der Praxis für massive Probleme sorgt. Der Behindertenbeirat Innsbruck und der Monitoringausschuss sind informiert.

o    Eltern / Begleitpersonen bringen die Kinder / Jugendlichen zum Trainingsort und holen sie nach Trainingsende wieder ab – keine Anwesenheit während des Trainings!

o    Im Zuge der Abhol- und Bring-Situation, wo noch keine Einteilung in Kleingruppen stattgefunden hat, ist zwischen allen TrainerInnen/ Coaches, Eltern, TeilnehmerInnen der Mindestabstand von 1 Meter einzuhalten[17].

o    Alle Türen der Sportstätten werden falls möglich offengelassen, was das Berühren der Türgriffe durch die Teammitglieder vermeidet.

o    Bei der Begrüßung ist auf das Social Distancing zu achten:

§  Alle Teammitglieder halten mindestens einen Meter Abstand zueinander.

§  Händeschütteln, Begrüßungsküsse, Abklatschen etc. sind in jedem Fall zu unterlassen.

o    Auf den Parkplätzen der Sportstätten gelten dieselben Regelungen wie für öffentliche Orte. Zwischen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ist ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten.

o    Aufenthalt ist nur für die Durchführung des Trainings auf der Sportstätte erlaubt, Zuschauer sind keine erlaubt.

 

·         Wiederaufnahme des Trainings nach einer Corona-Infektion

Das Coronavirus kann neben der Lunge auch andere wichtige Organe, wie das Herz, angreifen und nachhaltig schädigen. Daher ist, auch bei asymptomatischen Verläufen der Infektion, besondere Vorsicht geboten. Der Wissenschaftsrat der Deutschen Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention und die Medizinische Kommission des Deutschen Olympischen Sportbundes haben gemeinsam mit Fachleuten aus der Schweiz, Österreich und Luxemburg Empfehlungen für die Rückkehr ins Training erarbeitet: Vgl. Link[18]. Die Fachleute empfehlen vor der Wiederaufnahme des Trainings eine ärztliche Untersuchung. Für Fragen an die Coronavirus-Hotlines wenden.

Wiederaufnahme des Trainings, nachdem du eine Kontaktperson warst (dich im selben Raum mit jemand Infizierten aufgehalten hast):

 Kontaktpersonen

·         Definition: Eine Kontaktperson ist man, wenn man mit jemandem Infizierten in Kontakt war.

·         Entweder hat man die Information, dass sich eine infizierte Person im selben Raum aufgehalten hat …

¼     selbst in Erfahrung gebracht,

¼     eine Meldung durch die Corona-App des Roten Kreuzes bekommen

¼     eine Meldung von einer Einrichtung/ Gasthaus/ Hotel/ etc. bekommen.

·         Was ist zu tun?

o   1450 anrufen

o   das städtische Gesundheitsamt in Innsbruck anrufen: 0512-5360-1161 oder sich von der Vermittlung (0512-5360) vermitteln lassen an jemanden für Corona Zuständigen (AmtsärztIn,…). Das Gesundheitsamt um eine kostenlose Testung bitten.

·         Was bedeutet das für die Teilnahme am Trainingsbetrieb?

o   Bitte den Präsidenten informieren: 0664-508 507 8.

o   Dann informieren wir die Trainingsgruppen, wo ihr noch trainiert habt.

o   Alle Personen, die mit dir trainiert haben, dürfen dann 2 Wochen nicht an den Trainings teilnehmen, außer du machst einen Test, der negativ ist.

o   Nach erfolgreichem Test oder nach den 2 Wochen dürfen wieder alle am Trainingsbetrieb teilnehmen.


2.    Vorgaben für Trainings- und Wettkampfinfrastruktur[19]

 

a.     Einhalten der übergeordneten Grundsätze in adäquaten oder angepassten Trainings-, bzw. Übungsformen

 

·         Vorgaben für den Trainingsbetrieb

 

o    Es werden Trainingsgruppen gebildet.

§  Diese Gruppen bleiben über einen längeren Zeitraum (über mehrere Trainings) bestehen. Die Zusammensetzung der Kleingruppen sollte gleichbleiben (die gleichen Sportler trainieren miteinander).

§  Unterschiedliche Trainingsgruppen sollten einander nach Möglichkeit nicht begegnen (zeitlich versetztes Training mit Pause zwischen den Einheiten oder örtlich getrennte Gruppen, die einander nicht begegnen).

§  Der Verein erstellt einen entsprechenden Plan der Trainingszeiten und -Orte der jeweiligen Gruppen.

§  Die Sportler / Trainingsgruppen sind immer von einem Trainer zu begleiten – insbesondere bei Kindern und unmündigen Minderjährigen (unter 14 Jahre) – Aufsichtspflicht!

§  Auf Angehörige von Risikogruppen (z.B. Vorerkrankungen wie Diabetes oder Immunsuppression bzw. Personen über 65 Jahre) ist besondere Rücksicht zu nehmen. Diese sollten nur alleine trainieren bzw. keine Trainings leiten.

§  Die Sportler sind vor dem Training über die einzuhaltenden Regeln / Vorschriften zu informieren.

 

o    Protokollierung

§  Die Gruppenmitglieder werden vor jeder Trainingseinheit namentlich protokolliert. Seitens des Vereines (Vereinsvorstand), ist eine Trainingsliste zu führen, wer an welchem Tag zu welcher Uhrzeit auf der Sportanlage trainiert hat. Diese Liste muss jederzeit zur Einsicht bereitgehalten werden (dient zur Nachverfolgung etwaiger Ansteckungsketten).

 

b.     Material

 

o    Jeder Spieler und Torhüter benutzt ausschließlich sein eigenes Floorballmaterial (Stock, Schutzbrille, Schuhe, Stützen, Schweißbänder, Helm, Schutzkleider, Handschuhe).

o    Es wird nur die eigene Trinkflasche verwendet. Diese wird bereits zuhause aufgefüllt.

o    Gemeinsam genutztes Material (Langbänke, Schwedenkästen, Medizinbälle, etc.) aus dem Geräteraum muss vor und nach dem Gebrauch desinfiziert werden.

o    Kann gemeinsam genutztes Material nicht desinfiziert werden, ist auf den Gebrauch zu verzichten.

o    Material und Stationen im Gym/Kraftraum sind nach jedem Gebrauch zu desinfizieren.

o    Die Floorballtore werden jeweils vom Torhüter mit Handschuhen aus dem Geräteraum geholt und an der richtigen Stelle platziert.

o    Die Floorballbälle werden von einer Person in das dafür vorgesehene Behältnis befördert.

o    Darüber hinaus sind Sportgeräte, die mit den Händen berührt werden (z.B. Banden), bevor eine andere Person sie benutzt, zu desinfizieren.

o    Der Trainer versorgt allfällige Trainingsmaterialien und sorgt für dessen Desinfektion.

 

c.     Risiko/Unfallverhalten

Auf verletzungsgefährdende Übungen/Spielformen (z.B. Warm-up-Spiele) ist zu verzichten.

 

 

3.    Hygiene- und Reinigungsplan für Infrastruktur und Material[20]

·         Geräte sollten weiterhin regelmäßig desinfiziert werden.[21]

 


 

4.    Regelungen zum Verhalten beim Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion[22] und [23] und [24]

 

·         Treten bei einem Teammitglied oder jemandem des Staffs Krankheitssymptome auf, ist diese Person sofort vom Team zu trennen. Auch Personen mit leichten Krankheitssymptomen dürfen nicht am Training teilnehmen.

·         Die Definition eines Raumes, der im Falle einer Isolierung benötigt wird, ist im Vorhinein festzulegen.

·         Dabei gelten für den potenziell Infizierten die Richtlinien des Gesundheitsministeriums:

˗    zu Hause bleiben (Selbstisolation)

˗    den Kontakt mit dem Hausarzt aufnehmen

·         Das betroffene Team und das nähere Umfeld ist umgehend über die Krankheitssymptome zu informieren.

·         Die Verantwortlichen müssen sofort die Gesundheitshotline 1450 sowie die zuständige Gesundheitsbehörde anrufen.

·         Weitere Schritte werden von den örtlich zuständigen Gesundheitsbehörden/Amtsarzt/Amtsärztin verfügt. Testungen und ähnliche Maßnahmen erfolgen auf Anweisung der Gesundheitsbehörden. Der Verein hat die Umsetzung der Maßnahmen zu unterstützen.

·         Die Verantwortlichen informieren unverzüglich die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten des/der unmittelbar Betroffenen.

·         Der Verein informiert die örtlich zuständige Gesundheitsbehörde (BH, Magistrat, Amtsarzt/Amtsärztin).

·         Dokumentation, welche Personen Kontakt zur betroffenen Person haben bzw. hatten sowie die Art des Kontakts. (z. B. mit Hilfe von Listen der Teilnehmer/Teilnehmerinnen).

·         Sollte das betroffene Kind in der Rettung transportiert werden müssen, so soll die/der BetreuerIn das Kind mit Mund-Nasen-Schutz im Krankenwagen begleiten.

·         Sollte ein Erkrankungsfall bestätigt werden, erfolgen weitere Maßnahmen (z.B. Desinfektion der Sportstätte) entsprechend den Anweisungen der örtlich zuständigen Gesundheitsbehörde.

·         Um im Anlassfall entsprechend geordnet vorgehen zu können, müssen die Kontaktdaten aller Teilnehmer/Teilnehmerinnen bzw. der Erziehungsberechtigen zur Verfügung stehen.

 

5.    System zur Erfassung von Anwesenheiten auf freiwilliger Basis[25]

 

·         Teilnehmerlisten

·         Contact-Tracing: Tracing App: Wir empfehlen allen in den Trainingsbetrieb involvierten Personen, sich bei der der Österr. Tracing App des Roten Kreuzes anzumelden und am Programm teilzunehmen.

 


 

 

6.    Schulung von Sportlern und Betreuern in Hygiene, Verpflichtung zum Führen von Aufzeichnungen zum Gesundheitszustand[26]

 

·            TrainerInnen/ Coaches sind vor Beginn der Trainings über COVID-19-relevante Fragestellungen zu unterrichten, insbesondere sind allen TrainerInnen die Inhalte dieses Präventionskonzeptes zur Kenntnis zu bringen.

·            Zudem sollen die TrainerInnen/ Coaches über Symptome und Maßnahmen zum notwendigen Eigenschutz und Fremdschutz unterrichtet werden. [27]

 

Häufigste Symptome

 

Seltenere Symptome

 

Schwere Symptome

 

Fieber

Gliederschmerzen

Atembeschwerden oder Kurzatmigkeit

Trockener Husten

Halsschmerzen

Schmerzen oder Druckgefühl im Brustbereich

Müdigkeit

Durchfall

Verlust der Sprach- oder Bewegungsfähigkeit

 

Bindehautentzündung

 

 

Kopfschmerzen

 

 

Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns

 

 

Verfärbung an Fingern oder Zehen oder Hautausschlag

 

 

Im Durchschnitt vergehen ab der Infektion mit dem Virus 5–6 Tage, bis bei einer Person Symptome auftreten. Es kann jedoch auch bis zu 14 Tage dauern. Die Unterweisung aller TrainerInnen/ Coaches ist nachweislich durch Unterschrift zu dokumentieren. Kinder und Jugendliche sind neben der Einhaltung der Hygienemaßnahmen auch zum Thema COVID-19 altersadäquat zu informieren, warum ein bestimmtes Verhalten für alle notwendig ist. [28]

 

·         Hygienemaßnahmen:

o    Händewaschen: Bei Betreten der Einrichtung und bei Bedarf (z.B. Niesen). Dabei die entsprechenden Empfehlungen zu beachten (mind. 30 Sekunden, warmes Wasser, Seife)

o    Möglichkeit der Händedesinfektion schaffen (für Kinder unerreichbar verwahren). Bitte jedoch keinesfalls zugleich Händewaschen und Desinfizieren: Händewaschen ist vorzuziehen. Verwendung von geeigneten Desinfektionsmitteln nur dann, wenn es keine Möglichkeit zum Händewaschen gibt.

o    Alters- und situationsadäquate Aufklärung der Kinder und Jugendlichen über Hygiene (Husten/Niesen, …)

o    Werden Sportgeräte (Tennisschläger, Speer, Hantel etc.) von unterschiedlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmern verwendet, so sind diese zu desinfizieren.

o    Körperliche Kontakte wie Händeschütteln, Abklatschen, Umarmen sind möglichst zu unterlassen.[29]

o    Das Trinken direkt von Wasserhähnen sowie die geteilte Verwendung von Trinkgefäßen ist nicht erlaubt. [30]

o    In den Garderoben und Duschen ist ein möglichst großer Abstand einzuhalten (mind. 1 Meter) und die Hygienemaßnahmen sind einzuhalten. [31]

o    Ganz allgemein appellieren wir an das selbstverantwortliche Handeln jedes Einzelnen! [32]

o    bei der Sportausübung muss kein Mund-Nasen-Schutz getragen werden

o    Kinder und unmündige Minderjährige (unter 14 Jahre) sind in der Regel während des Aufenthaltes auf der Sportstätte von einer volljährigen Person (ab 18 Jahre) zu beaufsichtigen.[33]

 

 

·         Covid 19-Beauftragter

 

Die Lockerungsverordnung sieht seit 1. Juli bei Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmer/Teilnehmerinnen neben einem Präventionskonzept auch die Bestellung eines/einer COVID-19-Beauftragten vor.

Zur Zeit haben wir keine solche Veranstaltung. Wir werden uns bemühen, uns in diese Richtung fortzubilden bzw. uns zu informieren z.B. über den Online-Kurs des Roten Kreuzes.

 

Aufgaben:

Jeder Organisator von Veranstaltungen mit über 100 Personen hat einen COVID-19-Beauftragten zu bestellen und ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und dieses umzusetzen. Das COVID-19-Präventionskonzept hat insbesondere Vorgaben zur Schulung der Mitarbeiter und basierend auf einer Risikoanalyse Maßnahmen zur Minimierung des Infektionsrisikos zu beinhalten. Hierzu zählen insbesondere:

·         Regelungen zur Steuerung der Besucherströme,

·         spezifische Hygienevorgaben,

·         Regelungen zum Verhalten bei Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion,

·         Regelungen betreffend die Nutzung sanitärer Einrichtungen,

·         Regelungen betreffend die Verabreichung von Speisen und Getränken.

·         Die Teilnehmerzahl bei Breitensportveranstaltungen ist vorerst mit 100 Personen begrenzt. [34]

 



[1] Vgl. https://www.bmkoes.gv.at/Themen/Corona/H%C3%A4ufig-gestellte-Fragen-Sport-Veranstaltungen.html

[2] Vgl. https://www.bmkoes.gv.at/Themen/Corona/H%C3%A4ufig-gestellte-Fragen-Sport-Veranstaltungen.html

[3] Vgl. https://www.oelv.at/de/newsshow-covid-19-lockerungsverordnung-macht-per-2.-juli-wieder-alles-moeglich

[4] Vgl. https://sportunion.at/ooe/corona-virus/

[5] Vgl. https://www.hockey.at/beitrag/neue-covid-19-regeln.html

[6] Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für COVID-19-Lockerungsverordnung, Fassung vom 03.07.2020: Limk:

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011162&FassungVom=2020-07-03

[7] Vgl.: file:///C:/Users/PETERE~1/AppData/Local/Temp/DtschZSportmed_PositionStand_Niess_German_Return_to_Sports_in_Coronavirus_Pandemic__SARS-CoV-2_COVID-19__2020-5.pdf

[8] Vgl. https://www.oelv.at/de/newsshow-covid-19-lockerungsverordnung-macht-per-2.-juli-wieder-alles-moeglich

[9] Vgl. https://www.oelv.at/de/newsshow-covid-19-lockerungsverordnung-macht-per-2.-juli-wieder-alles-moeglich

[10] Vgl. https://www.bmkoes.gv.at/Themen/Corona/H%C3%A4ufig-gestellte-Fragen-Sport-Veranstaltungen.html

[11] Vgl. https://www.bmkoes.gv.at/Themen/Corona/H%C3%A4ufig-gestellte-Fragen-Sport-Veranstaltungen.html

[12] Vgl. https://www.bmkoes.gv.at/Themen/Corona/H%C3%A4ufig-gestellte-Fragen-Sport-Veranstaltungen.html

[13] Vgl. https://sportunion.at/ooe/corona-virus/

[14] Vgl. https://sportunion.at/ooe/corona-virus/

[15] Vgl. https://sportunion.at/ooe/corona-virus/

[16] Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für COVID-19-Lockerungsverordnung, Fassung vom 03.07.2020: Limk:

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011162&FassungVom=2020-07-03

[17] Vgl. https://sportunion.at/ooe/corona-virus/

[18] Vgl.: file:///C:/Users/PETERE~1/AppData/Local/Temp/DtschZSportmed_PositionStand_Niess_German_Return_to_Sports_in_Coronavirus_Pandemic__SARS-CoV-2_COVID-19__2020-5.pdf

[19] Vgl. https://www.oelv.at/de/newsshow-covid-19-lockerungsverordnung-macht-per-2.-juli-wieder-alles-moeglich

[20] Vgl. https://www.oelv.at/de/newsshow-covid-19-lockerungsverordnung-macht-per-2.-juli-wieder-alles-moeglich

[21] Vgl. https://www.oelv.at/de/newsshow-covid-19-lockerungsverordnung-macht-per-2.-juli-wieder-alles-moeglich

[22] Vgl. https://www.oelv.at/de/newsshow-covid-19-lockerungsverordnung-macht-per-2.-juli-wieder-alles-moeglich

[23] Vgl. https://sportunion.at/ooe/corona-virus/

[24] Vgl. https://www.bmkoes.gv.at/Themen/Corona/H%C3%A4ufig-gestellte-Fragen-Sport-Veranstaltungen.html

[25] Vgl. Vgl. https://www.oelv.at/de/newsshow-covid-19-lockerungsverordnung-macht-per-2.-juli-wieder-alles-moeglich

[26] Vgl. https://www.oelv.at/de/newsshow-covid-19-lockerungsverordnung-macht-per-2.-juli-wieder-alles-moeglich

[27] Vgl. https://sportunion.at/ooe/corona-virus/

[28] Vgl. https://sportunion.at/ooe/corona-virus/

[29] Vgl. https://www.hockey.at/beitrag/neue-covid-19-regeln.html

[30] Vgl. https://www.hockey.at/beitrag/neue-covid-19-regeln.html

[31] Vgl. https://www.hockey.at/beitrag/neue-covid-19-regeln.html

[32] Vgl. https://www.hockey.at/beitrag/neue-covid-19-regeln.html

[33] Vgl. https://www.bmkoes.gv.at/Themen/Corona/H%C3%A4ufig-gestellte-Fragen-Sport-Veranstaltungen.html

[34] https://www.bmkoes.gv.at/Themen/Corona/H%C3%A4ufig-gestellte-Fragen-Sport-Veranstaltungen.html