Jede Spielerin / jeder Spieler nimmt auf eigene Gefahr am Trainingsbetrieb teil und ist sich den Risiken einer erhöhten Übertragbarkeit des Virus durch die Sportausübung bewusst.
Bei Kindern und Jugendlichen haben die Erziehungsberechtigten das Risiko abzuwägen und über die Teilnahme ihrer Tochter / ihres Sohnes zu entscheiden.
Die Letztverantwortung für das Schutzkonzept des Vereins und dessen Einhaltung liegt immer beim Vereinsvorstand und den TrainerInnen.
Der Trainer hat die Einhaltung der Vorgaben im Rahmen des Trainings zu überwachen und Sportler, die sich nicht konform verhalten, vom Trainingsbetrieb auszuschließen.
Wichtig: Alle Beteiligten verhalten sich jederzeit solidarisch und stellen mit hoher Selbstverantwortung die Einhaltung des Schutzkonzeptes sicher und halten sich an alle Maßnahmen sowie an die Vorgaben der Behörden.
1. Sinn und Zweck[1]
Jede Organisation und Einrichtung sollte über ein Schutzkonzept verfügt. Grundlage für diese Schutzkonzepte könnten diese Empfehlungen sein. Die Verantwortung zur Umsetzung der jeweiligen Schutzkonzepte liegt bei den einzelnen Organisationen und den TrainerInnen sowie den SportlerInnen.
2. Schutzkonzept Swiss Unihockey[2]
Swiss Unihockey hat dafür eine Vorlage entwickelt mit der „EXIT Strategie Sport, Schutzkonzept von swiss unihockey“ [3] – daran möchten wir uns hier anlehnen. Ein großes Danke an die Schweizer für ihre Bemühungen.
Das Ziel dieses Schutzkonzepts ist es, die Gesundheit für alle Teammitglieder wie Spieler, Staff, Mitglieder, Funktionäre und deren Angehörigen durch die Einführung des Trainingsbetriebs sicherzustellen. Für das gesamte Schutzkonzept gilt, dass die Regeln von Bund und Land in jedem Fall vorgehen. Dabei sind die Hygieneregeln des Gesundheitsministeriums einzuhalten:
· Social Distancing (Davon ausgenommen sind Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben.)
· Maximale Gruppengröße von fünf Personen
· Besonders gefährdete Personen müssen die Vorgaben des Gesundheitsministeriums beachten.
2.1. Risikobeurteilung und Triage [4]
a. Krankheitssymptome
Auch wenn wir den Trainingsbetrieb langsam wieder aufnehmen wollen, sollen Floorballteams nicht als Überträger der Krankheitserreger dienen. Entsprechend müssen die Coronaviren vom Team ferngehalten werden.
Treten bei einem Teammitglied oder jemandem des Staffs Krankheitssymptome auf, ist diese Person sofort vom Team zu trennen. Auch Personen mit leichten Krankheitssymptomen dürfen nicht am Training teilnehmen.
Dabei gelten für den potenziell Infizierten die Richtlinien des Gesundheitsministeriums:
· zu Hause bleiben (Selbstisolation)
· den Kontakt mit dem Hausarzt aufnehmen
Das betroffene Team und das nähere Umfeld ist umgehend über die Krankheitssymptome zu informieren.
Risikopersonen (z.B. Menschen mit Bluthochdruck, chronische Atemwegserkrankungen, einem schwachen Immunsystem etc.) sind ganz vom Trainingsbetrieb fernzuhalten.
2.2. Anreise, Ankunft und Abreise zum und vom Trainingsort [5]
a. An-und Abreise zum Trainingsort (Verkehrsbeschränkungen)
· Die Anreise von allen Teammitgliedern zum Trainingsort erfolgt individuell mit dem Auto, Fahrrad, zu Fuß,…. Auf den öffentlichen Verkehr/ Fahrgemeinschaften ist, wenn immer möglich, zu verzichten.
· Eltern / Begleitpersonen bringen die Kinder / Jugendlichen zum Trainingsort und holen sie nach Trainingsende wieder ab – keine Anwesenheit während des Trainings!
· Alle Türen der Sportstätten werden falls möglich offengelassen, was das Berühren der Türgriffe durch die Teammitglieder vermeidet.
· Bei der Begrüßung ist auf das Social Distancing zu achten:
o Alle Teammitglieder halten mindestens zwei Meter Abstand zueinander.
o Händeschütteln, Begrüßungsküsse, Abklatschen etc. sind in jedem Fall zu unterlassen.
· Die Hygienevorschriften sind während der ganzen Trainingseinheit einzuhalten:
o In Taschentuch oder Armbeuge husten und niesen.
o Regelmäßig Hände waschen oder desinfizieren. Alle Spieler und Staffmitglieder haben ein persönliches Desinfektionsmittel dabei.
o Berührung von Augen, Nase und Mund vermeiden.
2.3. Aufenthalt
· …ist nur für die Durchführung des Trainings auf der Sportstätte erlaubt, Zuschauer sind keine erlaubt.
2.4. Infrastruktur [6]
a. Platzverhältnisse/Trainingsortverhältnisse
Floorballtrainings finden in der Regel in Sporthallen statt. Im Sommertraining werden aber auch Outdooranlagen genutzt.
Im Schutzkonzept wird nicht zwischen Indoor- und Outdooraktivitäten unterschieden. Mit den heute gültigen Prämissen des Gesundheitsministeriums ist ein normales Teamtraining im Moment noch nicht möglich.
Für …
- das Physistraining/ Einzeltraining
- Training der Skills in Kleingruppen
…ist das Trainingsfeld wie folgt einzuteilen:
- Die Trainingshalle ist in Bereiche zu unterteilen, die innerhalb des Bereichs jedem Anwesenden einen persönlichen Raum von 20m2 einräumen.
- Die Trainingshalle ist, je nach Hallen-und Teamgröße, in Bereiche zu unterteilen, die pro Bereich mindestens 20m x 10m groß sind (in etwa ein Kleinfeld).
- Diese Bereiche sind optisch klar abzugrenzen durch den Einsatz von Bandenteilen, Absperrbändern, Markierungshüten, Malstäben oder Ähnlichem.
- Zwischen den Bereichen ist ein Abstand von jeweils 2m einzuplanen.
- Die Trainingsgruppen wechseln nie zwischen den Bereichen, sondern bleiben die ganze Trainingseinheit über in ihrem Bereich.
b. Umkleide/Dusche/Toiletten[7]
- Alle Spieler und Staffmitglieder reisen erst 5 Minuten vor dem Training bereits umgekleidet in den Trainingskleidern an.
- Die Anreise erfolgt nicht in Gruppen, sondern einzeln.
- Das gleiche gilt beim Betreten und Verlassen der Sporthalle.
- Die Garderoben und Nasszellen werden nicht geöffnet und werden von niemandem benutzt.
- Alle Spieler und Staffmitglieder duschen nach der Trainingseinheit zuhause.
- Die Toiletten sind nur im Notfall zu benutzen und es sind dabei zwingend die Hygieneregeln des Gesundheitsministeriums einzuhalten.
- Nach der Einheit verlassen alle innerhalb von 5 Minuten die Sportstätte und reisen direkt wieder nach Hause.
- Die Abreise erfolgt ebenfalls einzeln und nicht in Gruppen.
- Personen von außerhalb des Teams sind in der Sporthalle nicht zugelassen, weder Eltern noch Funktionäre.
c. Reinigung der Sportstätte[8]
- Am Eingang der Sporthalle steht genügend Desinfektionsmaterial für alle zur Verfügung.
- Die Türgriffe sowie andere Bereich der Sporthalle, die von Teammitglieder angefasst werden, sind regelmäßig zu desinfizieren.
- Die Reinigung der Sporthalle erfolgt durch den Sportanlagenbetreiber.
d. Verpflegung[9]
- In der Sportstätte ist das Versorgen von Spielern und Staffmitgliedern mit Essen ausdrücklich nicht erlaubt.
- Alle Personen verpflegen sich selbständig zuhause, vor wie auch nach der Trainingseinheit.
e. Zugänglichkeit und Organisation zur und in der Infrastruktur[10]
- Die Spieler sind bereits vorgängig über den Ablauf der Trainingseinheit, die Gruppeneinteilung und eine allfällige zeitliche Staffelung zu informieren.
- Vor der Einheit vor Ort findet keine Instruktion für die ganze Gruppe statt.
- Die Regeln des Social Distancing werden immer eingehalten.
- Das Team wird vor Ort ausschließlich in den Kleingruppen instruiert.
- Die Spieler werden in Gruppen von maximal fünf Personen (inkl. Trainer) gemäß aktueller behördlicher Vorgabe eingeteilt.
- Die Gruppen betreten und verlassen die Sporthalle jeweils gestaffelt, ein Aufeinandertreffen von zwei Gruppen ist zu vermeiden.
- Beim Betreten, Aufstellen, Wegräumen und Verlassen der Sportanlage sind die Regeln des Social Distancing einzuhalten.
- Körperkontakt ist in jedem Fall zu vermeiden.
- Das Aufstellen der Bereiche sieht wie folgt aus:
o Jede Gruppe kümmert sich beim Aufstellen um ihren eigenen Bereich und räumt diesen auch wieder weg.
o Dabei gilt es Abstand zu halten.
o Die Hände sind nach dem Anfassen der Trainingsgeräte zu desinfizieren.
2.5. Trainingsformen, -spiele und –organisation [11]
a. Einhalten der übergeordneten Grundsätze in adäquaten oder angepassten Trainings-, bzw. Übungsformen
· Vorgaben für den Trainingsbetrieb
o Es werden Trainingsgruppen von maximal 5 Spielern/Torhütern (inkl. Trainer) gebildet, die jeweils einem Bereich zugeteilt werden.
§ Diese Gruppen bleiben über einen längeren Zeitraum (über mehrere Trainings) bestehen. Die Zusammensetzung der Kleingruppen sollte gleichbleiben (die gleichen Sportler trainieren miteinander).
§ Unterschiedliche Trainingsgruppen sollten einander nach Möglichkeit nicht begegnen (zeitlich versetztes Training mit Pause zwischen den Einheiten oder örtlich getrennte Gruppen, die einander nicht begegnen).
§ Der Verein erstellt einen entsprechenden Plan der Trainingszeiten und -Orte der jeweiligen Gruppen.
§ Die Sportler / Trainingsgruppen sind immer von einem Trainer zu begleiten – insbesondere bei Kindern und unmündigen Minderjährigen (unter 14 Jahre) – Aufsichtspflicht!
§ Auf Angehörige von Risikogruppen (z.B. Vorerkrankungen wie Diabetes oder Immunsuppression bzw. Personen über 65 Jahre) ist besondere Rücksicht zu nehmen. Diese sollten nur alleine trainieren bzw. keine Trainings leiten.
§ Die Sportler sind vor dem Training über die einzuhaltenden Regeln / Vorschriften zu informieren.
§ Um nicht Teil einer Gruppe zu sein, kann der Trainer vor Ort auch aus großer Distanz (Tribüne, Galerie etc.) die Trainingsleitung übernehmen.
§ Keine Partnerübungen ohne ausreichenden Mindestabstand
o Protokollierung
§ Die Gruppenmitglieder werden vor jeder Trainingseinheit namentlich protokolliert. Seitens des Vereines (Vereinsvorstand), ist eine Trainingsliste zu führen, wer an welchem Tag zu welcher Uhrzeit auf der Sportanlage trainiert hat. Diese Liste muss jederzeit zur Einsicht bereitgehalten werden (dient zur Nachverfolgung etwaiger Ansteckungsketten).
o Grundsätzlich werden Trainingsformen ohne direkten Körperkontakt durchgeführt.
§ Die Organisationsform ist so anzupassen, dass die Übungen als Kleingruppentrainings durchgeführt werden können. z.B. Circuitformen, Stationentrainings, Einzel-/Partnerarbeit.
§ Die Trainingsinstruktionen (Abfolge der Übungen, Organisationsform, Durchführung etc.) sollen vorgängig durch den Trainer erfolgen und sind, wenn möglich, bereits vorgängig dem Team aufzuzeigen (bspw. Online).
o ZuschauerInnen dürfen die Sportstätte nicht betreten.
b. Material
o Jeder Spieler und Torhüter benutzt ausschließlich sein eigenes Floorballmaterial (Stock, Schutzbrille, Schuhe, Stützen, Schweißbänder, Helm, Schutzkleider, Handschuhe) und vermeidet den Kontakt mit Material der anderen.
o Es wird nur die eigene Trinkflasche verwendet. Diese wird bereits zuhause aufgefüllt.
o Gemeinsam genutztes Material (Langbänke, Schwedenkästen, Medizinbälle, etc.) aus dem Geräteraum muss vor und nach dem Gebrauch desinfiziert werden.
o Kann gemeinsam genutztes Material nicht desinfiziert werden, ist auf den Gebrauch zu verzichten.
o Material und Stationen im Gym/Kraftraum sind nach jedem Gebrauch zu desinfizieren.
o Die Floorballtore werden jeweils vom Torhüter mit Handschuhen aus dem Geräteraum geholt und an der richtigen Stelle platziert.
o Die Floorballbälle werden von einer Person in das dafür vorgesehene Behältnis befördert.
o Darüber hinaus sind Sportgeräte, die mit den Händen berührt werden (z.B. Banden), bevor eine andere Person sie benutzt, zu desinfizieren.
o Der Trainer versorgt allfällige Trainingsmaterialien und sorgt für dessen Desinfektion.
c. Risiko/Unfallverhalten
Auf verletzungsgefährdende Übungen/Spielformen (z.B. Warm-up-Spiele) ist zu verzichten.
d. Schriftliche Protokollierung der Teilnehmenden
2.6. Verantwortlichkeit der Umsetzung vor Ort [12]
Das vorliegende Schutzkonzept unterscheidet zwischen drei Rollen, welche am Ort der Trainingseinheit, für die Umsetzung und Sicherstellung der Schutzmaßnahmen verantwortlich sind:
· Verantwortliche Infrastruktur (Facility Management/Betreiber der jeweiligen Sporthalle oder des Sportplatzes): Nachfolgend INFRASTRUKTUR genannt
· Trainer/ Staffmitglied/ Coach des Teams/ der Gruppe, welcher die Trainingseinheit leitet und dafür verantwortlich ist: Nachfolgend LEITER genannt
· Spielerinnen und Spieler: Nachfolgend SPIELER genannt
Nachfolgend sind die Verantwortlichkeiten der jeweiligen Rollen festgehalten:
Maßnahme |
Beschreibung |
Verantwortung |
Teilnahme am Training |
Jede Spielerin / jeder Spieler nimmt auf eigene Gefahr am Trainingsbetrieb teil und ist sich den Risiken einer erhöhten Übertragbarkeit des Virus durch die Sportausübung bewusst. |
SPIELER |
An-und Abreise zum Trainingsort |
Sicherstellen, dass die An-und Abreise gemäß den Vorgaben umgesetzt wird. |
SPIELER
|
Desinfektion |
Desinfektion VOR, WÄHREND und NACH dem Training |
SPIELER/ LEITER
|
Sicherstellung der Platzverhältnisse |
Abklärung und Entscheid, ob die Vorgaben an die Platzverhältnisse eingehalten werden können. |
LEITER |
Zugänglichkeit und Organisation zur und in der Infrastruktur |
Sicherstellung, dass die Vorgaben des Zugangs unter Berücksichtigung der Gruppengröße eingehalten werden. |
LEITER |
Einhalten der übergeordneten Grundsätze in adäquaten oder angepassten Trainings-, bzw. Übungsformen |
Instruktionen nur an Kleingruppen, Kontakte zwischen den Gruppen verhindern. |
LEITER |
Material |
Sicherstellung, dass das persönliche Material verwenden wird. |
LEITER |
Risiko Unfallverhalten |
Verzicht auf risikoreiche Übungen |
LEITER |
Protokollierung Teilnehmende |
Die Teilnehmenden sind mit Namen, Vornamen und dem Datum der Trainingseinheit zusammen mit den Spielern der gleichen Gruppen zu protokollieren. |
LEITER |
Umkleide/Duschen/Toiletten |
Anbringen von Verbotsschildern und Hinweisen, gegebenenfalls Absperren der sanitären Einrichtungen |
INFRASTRUKTUR |
Reinigung der Sportstätten |
Reinigung der Infrastruktur zur Sicherstellung der Einhaltung der Hygienevorschriften |
INFRASTRUKTUR |
Verpflegung |
Sicherstellung der Vorgaben für die Gastronomie. |
INFRASTRUKTUR |
Wichtig: Alle Beteiligten verhalten sich jederzeit solidarisch und stellen mit hoher Selbstverantwortung die Einhaltung des Schutzkonzeptes sicher und halten sich an alle Maßnahmen sowie an die Vorgaben der Behörden.
2.7. Kommunikation des Schutzkonzeptes auch in Österreich[13]
Wir werden unser Schutzkonzept dem Gesundheitsministerium und Sport Austria zur Bearbeitung geben und erhoffen uns dadurch ein Feedback, inwieweit dieses Schweizer Schutzkonzept auch in Österreich passend ist. Nach der Freigabe werden die Informationen wie folgt an die Beteiligten kommuniziert:
- Versand des Schutzkonzeptes an alle Vereine, Funktionäre und Mitarbeitende
- Veröffentlichung des Schutzkonzeptes sowie einer Auflistung von FAQs auf den Online-Kanälen vom ÖFBV (Website, Social Media)
- Weiterleiten des Schutzkonzeptes an alle Trainer/Staff Mitglieder und Mitglieder des Vereines, bei Minderjährigen zusätzliche Weiterleitung an Erziehungsberechtigte
- Kontaktaufnahme und Weiterleitung des Schutzkonzeptes an die zur Nutzung geplanten Infrastruktur
- Newsletter mit Informationen zum Schutzkonzept sowie der Aufforderung, sich beim Verein zu melden.
- Medienmitteilung mit Information zum weiteren Vorgehen im Spielbetrieb
3. Contact-Tracing: Tracing App[14]
Bei der Nutzung einer sog. Tracing App geht es darum, Infektionsketten zu ermitteln und zu unterbrechen und damit die Weiterverbreitung des Coronavirus zu verhindern. Wir empfehlen allen in den Trainingsbetrieb involvierten Personen, sich bei der dieser Tracing App anzumelden und am Programm teilzunehmen.
4. Ansprechperson[15]
Bei Fragen zum Schutzkonzept wendet euch bitte an den Österr. Floorballverband.
[1] Vgl. Schutzkonzept swiss unihockey vom 27.04.20202/10
[2] Vgl. Schutzkonzept swiss unihockey vom 27.04.20202/10
[3] Vgl. Schutzkonzept swiss unihockey vom 27.04.20202/10
[4] Vgl. Schutzkonzept swiss unihockey vom 27.04.20202/10
[5] Vgl. Schutzkonzept swiss unihockey vom 27.04.20202/10
[6] Vgl. Schutzkonzept swiss unihockey vom 27.04.20202/10
[7] Vgl. Schutzkonzept swiss unihockey vom 27.04.20202/10
[8] Vgl. Schutzkonzept swiss unihockey vom 27.04.20202/10
[9] Vgl. Schutzkonzept swiss unihockey vom 27.04.20202/10
[10] Vgl. Schutzkonzept swiss unihockey vom 27.04.20202/10
[11] Vgl. Schutzkonzept swiss unihockey vom 27.04.20202/10
[12] Vgl. Schutzkonzept swiss unihockey vom 27.04.20202/10
[13] Vgl. Schutzkonzept swiss unihockey vom 27.04.20202/10
[14] Vgl. Schutzkonzept swiss unihockey vom 27.04.20202/10
[15] Vgl. Schutzkonzept swiss unihockey vom 27.04.20202/10